Volksbegehren

Alle möglichen Volksbegehren, welche momentan durch wahlberechtigte Personen unterstützt werden können, finden sie hier: https://www.bmi.gv.at/411/

Die Stimmberechtigten können in jeder Gemeinde ihre Unterstützung zu den Volksbegehren geben. Die Eintragung kann auch mittels Handysignatur online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebiets den Hauptwohnsitz, das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.