Volksbegehren

Von Montag, 11. bis Montag, 18. März 2024 findet der Eintragungszeitraum für folgende Volksbegehren statt:

Frieden durch Neutralität
Nein zu Atomkraft-Greenwashing
Parteienförderungen abschaffen
CO2 Steuer abschaffen
Energieabgaben streichen Volksbegehren
Glyphosat verbieten
Essen nicht wegwerfen
Energiepreisexplosion jetzt stoppen
Tägliche Turnstunde
Kein NATO-Beitritt
Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren
Kein Elektroauto-Zwang
Neutralität Österreichs stärken
Bist DU GESCHEIT

(detaillierte Texte erhalten Sie durch anklicken der Links)

Die Stimmberechtigten können in jeder Gemeinde ihre Zustimmung zu den 14 Volksbegehren geben. Die Eintragung kann auch mittels ID-Austria online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Zu folgenden Zeiten ist dies am Gemeindeamt St. Ulrich möglich:

Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr
zusätzlich Montag, 11.03 von 16:00 bis 20:00 Uhr

Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebiets den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (18. März 2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für eines dieser Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr für dieses vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Alle weiteren möglichen Volksbegehren, welche momentan durch wahlberechtigte Personen unterstützt werden können, finden sie hier: https://www.bmi.gv.at/411/