Kleindenkmäler

Für die Restaurierung von Kleindenkmälern (Marterl, Bildstöcke, Kapellen), an deren Erhaltung die Gemeinde großes Interesse hat, gewährt die Gemeinde eine Beihilfe von 25 % der Restaurierungskosten, höchstens aber € 145,--
Auch von Seiten des Landes werden unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse bewilligt.