Unterweisung zum Zwecke der Erlangung einer Fischerkarte (gemäß § 20 des Oö. Fischereigesetzes vom Oö. Landesfischereiverband)

Gemeindeamt Altenfelden | zur Karte

Für all jene Personen, welche die Ausstellung einer Fischerkarte beantragen wollen und die im Oö. Fischereigesetz normierten Voraussetzungen nicht erfüllen können, ist der Besuch der angeführten Vorträge zwingend vorgeschrieben. (Mindestalter: vollendetes 12. Lebensjahr spätestens am Tag der Prüfung)

Die Gesamtkosten für diese 2tägigen Unterweisungen, einem umfangreich gehaltenen Leitfaden, sowie der Fischerkarte (Scheckkartenformat) betragen insgesamt 135,00 Euro.
Dieser Betrag ist bei der Anmeldung am ersten Kurstag zu bezahlen.

Die Fischerkarte wird nach positivem Abschluss der schriftlichen Befragung ausgefolgt. Dazu ist es notwendig, dass Sie bereits bei der Anmeldung 1 Passfoto mit einer Größe von mindestens 35x45 mm (normales Passfoto - kein Freundschaftsfoto!!!) mitnehmen.

Eine Teilnahme ohne vorherige Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich!!!

Hinweis: Um die Ausbildung erfolgreich absolvieren zu können, sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich.

Anmeldungen zu dieser Unterweisung werden ab sofort per E-Mail von der Geschäftsführung des Fischereirevieres Rohrbach entgegengenommen.
Anmeldeschluss: 2 Tage vor Kursbeginn/Registrierung

Anschrift: 4150 Rohrbach, Am Teich 1
E-Mail: walter.koller@ooe.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auch unter:
http:\\www.lfvooe.at\

Zusammenfassung der am 1. Kurstag mitzunehmenden Unterlagen:
1.    Passfoto (35x45mm)
2.    Euro 135,00


 

 

mehr anzeigen

Teilnahme

Nur Offline

Lageplan vergrößern